Montag, 10. Oktober 2016

KW41/2016 - Der Menschenrechtsfall der Woche - Zeinab Sekaanvand Lokran


Diese Woche möchte ich Euch auf Zeinab Sekaanvand Lokran aufmerksam machen:
Zeinab Sekaanvand Lokran: © privat


Die 22-jährige Zeinab Sekaanvand Lokran wurde in einem unfairen Verfahren des Mordes an ihrem Ehemann für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Zur Zeit der ihr vorgeworfenen Tat war die Angehörige der kurdischen Minderheit im Iran erst 17 Jahre alt. Sie könnte bereits am 13. Oktober hingerichtet werden.

Zeinab Sekaanvand Lokran gehört der kurdischen Minderheit im Iran an. Die 22-Jährige wurde im Oktober 2014 nach einem unfairen Verfahren vor einem Strafgericht in der Provinz West-Aserbaidschan zum Tode verurteilt. Das Todesurteil erging nach dem Prinzip der Vergeltung (Qesas) gegen sie, nachdem sie schuldig befunden worden war, ihren Ehemann getötet zu haben. Sie war im Februar 2012 in einer Polizeiwache festgenommen worden, wo sie den Mord an ihrem Mann, den sie im Alter von 15 Jahren geheiratet hatte, "gestand". Anschließend hielt man sie 20 Tage lang auf der Polizeiwache fest. In diese Zeit wurde sie eigenen Angaben zufolge mit Schlägen am ganzen Körper von männlichen Polizisten gefoltert. Sie "gestand", dass sie ihren Mann erstochen hatte, nachdem er sie monatelang körperlich und psychisch misshandelt und die von ihr gewünschte Scheidung abgelehnt hatte. Erst bei ihrem letzten Gerichtstermin erhielt sie Zugang zu einem staatlich bestellten Rechtsbeistand. Bei dieser Sitzung zog sie ihr "Geständnis" zurück und erklärte dem Richter, dass ihr Schwager, der sie mehrfach vergewaltigt hatte, der Täter war. Er habe ihr gesagt, dass sie den Mord "gestehen" solle und er sie anschließend begnadigen würde. Nach islamischem Recht können die Angehörigen von Mordopfern den Täter oder die Täterin gegen eine finanzielle Entschädigung begnadigen. Das Gericht ging den Vorwürfen von Zeinab Sekaanvand Lokran nicht nach und stützte sich bei der Urteilsfindung auf die "Geständnisse", die sie ohne rechtlichen Beistand abgelegt hatte. Obwohl sie zur mutmaßlichen Tatzeit unter 18 war, wandte das Gericht nicht die Richtlinien zum Jugendstrafrecht im islamischen Strafgesetzbuch von 2013 an, welche die Anordnung der Bestimmung der "geistigen Reife und des Entwicklungsstands" zur Tatzeit ermöglichen.

2015 heiratete Zeinab Sekaanvand Lokran einen Gefangenen, der ebenfalls im Zentralgefängnis von Urmia in der Provinz West-Aserbaidschan festgehalten wird. Nachdem bei ihr eine Schwangerschaft festgestellt wurde, informierten die Behörden sie, dass die Hinrichtung erst nach der Geburt durchgeführt werde. Am 30. September brachte man sie in ein Krankenhaus außerhalb des Gefängnisses, wo sie eine Totgeburt erlitt. Die Ärzt_innen sagten ihr, dass das Kind zwei Tage zuvor an einem Schock im Mutterleib gestorben sei. Etwa zur gleichen Zeit war ihre Zellengenossin und Freundin hingerichtet worden. Man brachte sie bereits am Tag nach der Totgeburt ins Gefängnis zurück. Sie erhält weder postnatale ärztliche Betreuung noch psychosoziale Unterstützung.
 

Es gibt eine Urgent Action, die sich für Zeinab Sekaanvand Lokran einsetzt.

Schreibt eine E-Mail an: info(at)iranbotschaft.de

Betreff: Zeinab Sekaanvand Lokran

Text:
Mit Bitte um Weiterleitung an den Religionsfuehrer: Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei

Exzellenz,
mit grosser Sorge habe ich erfahren, dass die 22-jaehrige Zeinab Sekaanvand Lokran in einem unfairen Verfahren zum Tode verurteilt wurde. Zur mutmasslichen Tatzeit war sie erst 17 Jahre alt. Bitte stellen Sie jegliche Plaene fuer die Hinrichtung von Zeinab Sekaanvand Lokran ein. Stellen Sie bitte sicher, dass ihr Schuldspruch und das Todesurteil aufgehoben werden und man ihr ein faires Wiederaufnahmeverfahren gewaehrt, das den Richtlinien des Jugendstrafrechts entspricht und bei dem nicht auf die Todesstrafe zurueckgegriffen werden kann. Sorgen Sie bitte dafuer, dass die von ihr erhobenen Vorwuerfe ueber Folter und anderweitige Misshandlungen untersucht werden und stellen Sie sicher, dass jegliche Aussagen, die unter Folter und anderweitiger Misshandlung erzwungen wurden oder in dem Zeitraum erlangt wurden, als sie keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand hatte, nicht vor Gericht als Beweismittel zugelassen werden. Ich moechte Sie daran erinnern, dass sowohl der Internationale Pakt ueber buergerliche und politische Rechte als auch das Uebereinkommen ueber die Rechte des Kindes, zu deren Vertragsstaaten der Iran gehoert, es verbieten, Personen, die zur Tatzeit unter 18 Jahre alt waren, zum Tode zu verurteilen. Bitte erlassen Sie ein Hinrichtungsmoratorium mit dem Ziel, die Todesstrafe ganz abzuschaffen.


Mit freundlichen Gruessen

(Dein Name)


Ihr könnt Euch auf der Homepage von Amnesty International Deutschland noch genauer zur Urgent Action informieren: Drohende Hinrichtung

Weitere Informationen zu meiner Aktion und den Erfolgen von Amnesty International findet ihr auf der Seite Sehen, Hinsehen, Handeln! meines Blogs.





"Es ist besser, eine Kerze anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen."
(Quelle: Amnesty International)


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