Mittwoch, 21. Januar 2015

KW04/2015 - Der Menschenrechtsfall der Woche - Raif Badawi

Diese Woche möchte ich Euch erneut auf den Fall des Bloggers Raif Badawi aufmerksam machen:
© Privat / Amnesty
 
Ich habe Euch bereits zuvor schon einmal den Fall vorgestellt, doch nun droht wieder akute Gefahr für Raif Badawi und es gibt daher einen erneuten Aufruf auf den ich Euch hinweisen möchte.
 
Die für Freitag, den 16. Januar, angesetzten Stockhiebe gegen Raif Badawi wurden aus medizinischen Gründen ausgesetzt. Der gewaltlose politische Gefangene hatte bereits am vorherigen Freitag auf einem Platz vor der Al-Jafali-Moschee in Dschidda 50 Hiebe erhalten. Es besteht die Gefahr, dass die ausstehenden 950 Stockschläge im Laufe der kommenden Wochen vollstreckt werden.
Raif Badawi wurde am Freitag, den 16. Januar, von seiner Zelle in das Gefängniskrankenhaus gebracht. Vor der Durchführung seiner Strafe sollte er medizinisch untersucht werden. Der untersuchende Arzt empfahl eine Aussetzung der Prügelstrafe, da Badawis Wunden, die aus den Stockschlägen der vergangenen Woche resultierten, noch nicht hinreichend geheilt seien und er weiteren Stockhieben nicht standhalten könne.
Ungeachtet der weltweit stattfindenden Protestaktionen vor saudi-arabischen Botschaften wird befürchtet, dass Raif Badawi bereits am kommenden Freitag, den 23. Januar, die nächsten Stockhiebe erhalten wird. Zuletzt wurde auch von offizieller Seite Kritik gegen die Bestrafung laut, darunter vom UN-Hochkommissar für Menschenrechte. Dieser bezeichnete die Prügelstrafe als "grausame und unmenschliche Bestrafung, die nach dem Völkerrecht und insbesondere nach dem Übereinkommen gegen Folter verboten ist, welche von Saudi-Arabien ratifiziert wurde."
Raif Badawi war am 7. Mai 2014 vom Strafgericht in Dschidda zu zehn Jahren Haft und 1 000 Peitschenhieben verurteilt worden. Des Weiteren wurde ihm ein anschließendes Reiseverbot von zehn Jahren, ein Verwendungsverbot für Medienkanäle und eine Geldstrafe von einer Million Saudi-Riyal (etwa 195 000 Euro) auferlegt. Er war wegen der Gründung der Website der "Saudi-Arabischen Liberalen" und "Beleidigung des Islams" schuldig gesprochen und verurteilt worden. Die Website wurde auf Anordnung des Gerichts geschlossen. Am 1. September bestätigte das Berufungsgericht in Dschidda das Urteil. Im Dezember soll der Fall an den Obersten Gerichtshof übergeben worden sein.
 
Es gibt eine Urgent Action, die sich für Raif Badawi einsetzt.

Schreibt eine E-Mail an: deemb(at)mofa.gov.sa
 
Betreff: Raif Badawi
 
Text:Mit der Bitte um Weiterleitung an:
King Abdullah bin Abdul Aziz Al Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King, Royal Court, Riyadh, SAUDI-ARABIEN


Majestaet,

ich bin nach wie vor in grosser Sorge um Raif Badawi, dem in den naechsten Wochen die Verabreichung weiterer Stockhiebe droht.
Ich moechte Sie instaendig bitten, dafuer zu sorgen, dass keine weiteren Stockhiebe gegen Raif Badawi ergehen.
Ich fordere Sie zudem hoeflich auf, Raif Badawi unverzueglich und bedingungslos freizulassen, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der nur wegen der friedlichen Wahrnehmung seines Rechts auf Meinungsfreiheit in Haft ist.
Bitte stellen Sie sicher, dass das Urteil gegen Raif Badawi aufgehoben wird.

Mit freundlichen Gruessen
(Dein Name)

Ihr könnt Euch auf der Homepage von Amnesty International Deutschland noch genauer zur Urgent Action informieren: Raif Badawi drohen weitere Stockhiebe 

Weitere Informationen zu meiner Aktion und den Erfolgen von Amnesty International findet ihr auf der Seite Sehen, Hinsehen, Handeln! meines Blogs.



"Es ist besser, eine Kerze anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen."
(Quelle: Amnesty International)

1 Kommentar: